Oops, an error occurred! Code: 20240425205043e38f76ac

Studenten-Haftplichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung. Auch für Studenten der Medizin und Turnusärzte empfehlenswert?Als Medizinstudent bewegt man sich zumeist unter der Obhut des Staates, genauer des Bundes, als Träger der jeweiligen Uni bzw. Uniklinik. Das bedeutet, dass die Unis mit Aufsichts- und Fürsorgepflichten für "ihre" Studenten versehen sind und für eine angemessene wissenschaftlich-theoretische wie anwendungsnah-praktische Ausbildung verantwortlich sind. Diese Verantwortung wird in der Praxis durch die Uni delegiert an die für das konkrete Tun zuständigen Dozenten und Ärzte. Wenn also z.B. ein Schaden durch einen Medizinstudenten in der Uniklinik unter der Aufsicht des ausbildenden Arztes passiert, so ist dafür regelmäßig auch die Klinik selbst im Rahmen ihrer eigenen Krankenhaushaftpflicht oder ihrer "Eigenversicherung" verantwortlich.

Achtung Regress!
Aber Achtung: Zwar greift im "Außenverhältnis" gegenüber dem Patienten bzw. Anspruchsteller der Schutz durch die Uni, im "Innenverhältnis" kann dies jedoch ganz anders aussehen. Hier hält die Uni ihre Haftung häufig auf "leichte oder mittlere Fahrlässigkeit" begrenzt, wohingegen sie bei sogenannter "grober Fahrlässigkeit" ihrem ärztlichen Personal letztlich keinen Schutz bietet.
In der Praxis bedeutet dies, dass nicht auszuschließen ist, dass sich die Klinik an dem Aufsicht führenden Arzt schadlos halten will. Es kann sogar passieren, dass sich die Klinik direkt (oder der Aufsicht führende Arzt) an den Studenten, der den Schaden "grob fahrlässig" verursacht hat, wendet - oder in der Sprache der Juristen, ihn in "Regress" nimmt. Die Berufshaftpflicht muss deshalb die "grobe Fahrlässigkeit" einschließen!
Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Mediziner. Schon die im Ärztegesetz verankerte Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung (für niedergelassenen Ärzte) unterstreicht dies mehr als deutlich.
Sie übernimmt es, die von Patienten, ihren Angehörigen oder Anwälten vorgetragenen Forderungen zu prüfen. Am Ende einer solchen Prüfung, für deren Kosten die Versicherung aufkommt, steht entweder die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Befriedigung berechtigter Forderungen. Die Kosten eines Strafverfahrens werden allerdings von der Berufshaftpflicht i.d.R. nicht abgedeckt.
Wieso sollte ich mich versichern?
Eine Berufshaftpflicht sollte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Wichtig für den beruflichen Bereich ist, dass die Berufshaftpflicht dabei alle Tätigkeiten umfasst, also neben der Tätigkeit im Krankenhaus Zusatzrisiken und sogenannte außerdienstliche Tätigkeiten wie 1. Hilfe oder Freundschaftsdienste. Besonderheiten wie Auslandsaufenthalte sollten stets mitversichert werden. Dies gilt schon bei einer Famulatur im Ausland!

Wichtig hierbei : Tätigkeit-/Statusänderungen unbedingt dem Versicherer unverzüglich melden!

Pflichtfamulatur
Allgemeines:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Studiengesetzes für Medizin hat der Medizinstudent in Österreich als Vorbereitung auf seine praktisch-ärztliche Tätigkeit nach dem 2. Studienabschnitt (nach Abschluss des ersten Rigorosums und nach erfolgreicher Ablegung der Vorprüfung "Medizinische Psychologie" und nach Besuch der propädeutisch-klinischen Lehrveranstaltungen), spätestens bis zur Anmeldung für die letzte Teilprüfung des 3. Studienabschnitts eine Pflichtfamulatur in der Dauer von 16 Wochen - davon jedenfalls je 4 Wochen in Innerer Medizin und Chirurgie - zu absolvieren.
Die Pflichtfamulatur kann an den Universitätskliniken Wien, Graz und Innsbruck in Abteilungen, und in der Regel auch an anderen Ausbildungsstätten abgelegt werden, an denen die Berechtigung zur Ausbildung zum Facharzt bzw. praktischen Arzt besteht. Für die Ableistung einer Pflichtfamulatur an den zuletzt genannten Krankenanstalten ist unter Umständen eine Anrechnung durch die zuständige akademische Behörde (Studienkommission) erforderlich.

Haftpflichtversicherung Für die Tätigkeiten von Famulanten haftet grundsätzlich der der Krankenhausträger. Er kann allerdings beim Famulanten regressieren, wenn dessen Fehlverhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig war.
Als Studenten einer österreichischen Universität sind Pflichtfamulanten für die in den Vorlesungsverzeichnissen angeführten Pflichtfamulaturen automatisch über die Österreichische Hochschülerschaft haftpflichtversichert.

Für BÖC Mitglieder ist die Studentenhaftpflichtversicherung kostenfrei! Bitte um Übermittlung des ausgefüllten Formulares:

Download Antragsformular

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

ÄrzteService Dienstleistung GmbH
Ferstelgasse 6, A-1090 Wien
Tel: +43-(0)1- 402 68 34-0
Fax: +43-(0)1-402 68 34 - 25
E-Mail: office(at)aerzteservice.com
www.aerzteservice.com

Unsere Partner

Fördernde Mitglieder