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Wichtiger Haftpflichtversicherungs Check
Mit 19.8.2010 ist die neue Ärztegesetzesnovelle in Kraft getreten, welche eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte und Privatkliniken wie auch für die neuen Ärzte-GmbH´s beinhaltet. Aber auch Krankenhausärzte können betroffen sein, bzw. kann es ratsam sein, eine solche Versicherung abzuschließen. Gemäß dem Gesetz sind pro Einzelfall Schäden auf mind. 2.000.000 Euro zu versichern und dies für eine maximale Anzahl von drei Fällen pro Jahr. Ohne einer Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe dürfen niedergelassene Ärzte gemäß Ärztegesetz ihre Tätigkeit als freiberuflicher Arzt nicht mehr ausüben.
Sollten Sie Fragen zum Gesetz bzw. zu Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung haben, faxen Sie uns das ausgefüllte Formular:
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Sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen möchten, verwenden Sie bitte das folgende Formular: |
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Tipp:
Aktuelle Informationen zur Gesetzesnovelle finden Sie auf |
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